Leistungen

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Einkommensteuer, Jahresabschluss, Buchführung, Unternehmensgründung, Erbschaft…. das Thema Steuern betrifft jeden,

ganz gleich ob es sich um Sie als Unternehmer oder als Privatperson handelt,

und bei den sich stetig ändernden Steuergesetzen kann man schnell den Überblick verlieren.


Um unseren Man­dan­ten eine ganzheitliche und kompetente Beratung bieten zu können, legen wir großen Wert auf qualifizierte

Mit­ar­bei­ter, die sich regelmäßig über Änderungen informieren und Ihnen als verlässlicher „Übersetzer“ des Steuerrechts zur Seite stehen.


Wir führen Sie bei unserem gesamten Leistungsangebot individuell und zielgerichtet durch den Steuer-Dschungel.

Einkommensteuer, Jahresabschluss, Buchführung, Unternehmensgründung, Erbschaft…. das Thema Steuern betrifft jeden, ganz gleich ob es sich um Sie als Unternehmer oder als Privatperson handelt, und bei den sich stetig ändernden Steuergesetzen kann man schnell den Überblick verlieren.


Um unseren Man­dan­ten eine ganzheitliche und kompetente Beratung bieten zu können, legen wir großen Wert auf qualifizierte Mit­ar­bei­ter, die sich regelmäßig über Änderungen informieren und Ihnen als verlässlicher „Übersetzer“ des Steuerrechts zur Seite stehen.


Wir führen Sie bei unserem gesamten Leistungsangebot individuell und zielgerichtet durch den Steuer-Dschungel.

  • Steuerberatung
    • Steuererklärungen für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen
    • Einkommensteuererklärung
    • Körperschaftsteuererklärung
    • Gewerbesteuererklärung
    • Umsatzsteuererklärungen
    • Kapitalertragsteueranmeldung
    • Korrespondenz mit der Finanzbehörde
    • Prüfung von Steuerbescheiden
    • Nachfolgeplanung
    • Begleitung bei Betriebsprüfungen
    • Korrespondenz mit den Finanzbehörden
    • Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen steuerlichen Belangen
    • Kooperation mit Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern
  • Lohnbuchhaltung
    • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen (auch Baulohn)
    • Führung von Lohnkonten
    • Lohnsteuer-Anmeldungen
    • Sozialversicherungsmeldungen
    • Begleitung von Prüfungen durch Sozialversicherungsträger / Berufsgenossenschaft
    • Erstattungsverfahren Lohnfortzahlung
    • Jahresmeldungen Berufsgenossenschaft
    • Lohnsteuerjahresausgleich
  • Finanzbuchhaltung
    • Übernahme der Finanzbuchhaltungsarbeiten
    • Erstellung von Anmeldungen wie bspw. die Umsatzsteuervoranmeldung
    • Anlagenbuchhaltung
    • Kostenrechnung
    • Offene-Posten-Buchhaltung
    • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
    • Aufbereitung von Debitoren und Kreditorenauswertungen bzw. der OPOS für das Mahnwesen
  • Jahresabschluss
    • Bilanzen (Erstellung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften)
    • Gewinn- und Verlustrechnungen
    • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
    • Eröffnungsbilanz oder Zwischenabschluss
    • Jahresabschluss nach HGB (mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilung)
    • Steuerbilanz
    • Anlagenbuchführung
    • Sonder- und Ergänzungsbilanz, bspw. bei Gesellschafterwechsel, Umwandlungen
    • Offenlegungen
  • Beratung für Existenzgründer
    • Prüfung des Unternehmenskonzeptes
    • Unterstützung bei der Erstellung von Business-Plänen
    • Beratung bei der Wahl der Rechtsform
    • Finanzierungsplanung inkl. Begleitung bei Bankgesprächen
    • Förderprogramme / Subventionsberatung
    • Tragfähigkeitsprüfungen
  • Unternehmensberatung
    • Unternehmensbewertung
    • Ergebnisverbesserungsanalysen
    • Beratung bei Unternehmensgründung
    • Unterstützung bei Finanzierungsverhandlungen
    • Finanzierungs- und Investitionsberatung
    • Insolvenz- und Sanierungsberatung
  • Erbschafts-/ Schenkungsteuer
    • Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
    • Bewertung des Betriebsvermögens
    • Bewertung von Grundstücken
    • Bewertung des sonstigen Vermögens
    • Bewertung der Nachlassverbindlichkeiten
    • Abwicklung der notwendigen Korrespondenz

  • Selbstanzeige

    Wer eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO stellt, hat die Chance auf eine vollständige Strafbefreiung und muss weder Strafen oder Bußgelder befürchten noch Eintragungen ins Bundeszentral- oder sonstige Register – obwohl er keineswegs unschuldig ist und tatsächlich Steuern hinterzogen hat. Sobald er alle festgesetzten Steuern und Nebenleistungen nachgezahlt hat, verfügt er zur Gänze über sein verbleibendes Vermögen.

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